»Musikschule in der Grundschule« ist ein Projekt der Musikschule Waltrop in Zusammenarbeit mit allen Grundschulen der Stadt Waltrop.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Kind musikalisch zu fördern. Dafür haben wir ein Ausbildungskonzept über einen Zeitraum von 4 Jahren erarbeitet. Die Musikkurse werden von Musikpädagogen geleitet und finden 1x wöchentlich in der Grundschule Ihres Kindes statt. Die Unterrichtszeiten werden mit den Grundschulen abgestimmt.
Die elementare Ausbildung und die Instrumentalausbil-
dung ist eine wichtige Grundlage für die gesamte Persönlichkeitsentwicklung des Kindes. Durch das Erlernen eines Instruments wird Ihr Kind die Welt der Musik erfahren. Vorhandene künstlerische Talente werden erkannt und gefördert.
1. KLASSE
Elementare Ausbildung
Musikalische Grundkenntnisse spielerisch erlernen
Kursgebühr: 120 €/Schuljahr
Unterricht: 1 x 45 Min/Woche
2. bis 4. KLASSE
Instrumentalausbildung
in den Fächern
Gruppenstärke: 3 – 6 Kinder
Kursgebühr: 300 €/Schuljahr
Unterricht: 1 x 45 Min/Woche
Instrumente für die Instrumentalausbildung werden von der Musikschule für die Dauer des Kurses zur Verfügung gestellt.
Instrumentenmiete:
2,00 €/Monat. In diesem Betrag ist keine Instrumenten-versicherung enthalten. Bitte für einen sorgsamen Umgang sorgen.
Blockflöten werden aus hygienischen Gründen nicht ausgeliehen, können aber über die Musikschule angeschafft werden. Bei der Anschaffung von geeigneten eigenen Instrumenten unterstützt Sie die Musikschule gern.
Ermäßigung erhalten Sie bei Vorlage des Freizeit- und Bildungspasses, sowie durch Bildung und Teilhabe.
MUSIKSCHULE IN DER GRUNDSCHULE
Laufzeit:
1. Klasse: 9 Monate, ab der 2. Klasse 10 Monate
Pflichtstundenzahl/Schuljahr:
1. Klasse 26 Std. / ab der 2. Klasse 30 Std. Ferien- und Feiertage sind berücksichtigt.
Probezeit:
1. Klasse 2 Monate / ab der 2. Klasse 4 Wochen
Stundenausfall:
Stundenausfall, der von der Musikschule zu vertreten ist, wird nachgegeben oder erstattet. Stundenausfall, der von der Grundschule oder dem Schüler zu vertreten ist, wird nicht nachgegeben oder erstattet.
Kündigung:
bis 2 Wochen vor Schuljahresende. Wird nicht gekündigt, verlängert sich die Kursteilnahme um ein weiteres Schuljahr.
Wir beraten Sie gern!